Fährtenhund und Fährtenarbeit

Die hervorragende Veranlagung von Hunden zum Verfolgen einer Fährte sind angeboren und können daher auch mit einem jungen Hund bereits - im Rahmen seiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit - trainiert werden. Ein Fährtenhund soll eine Fährte (Fußspur), die vom Hundeführer selbst oder von einer dritten Person gelegt wurde, verfolgen, die auf dieser Fährte ausgelegten Gegenstände verweisen, also dem Hundeführer anzeigen, und die als Verleitung gelegte Fährte einer zweiten Person, die die "richtige" Fährte kreuzt, ignorieren.

 

Die Länge der Fährte und deren Alter (Liegezeit) wie auch die Anzahl der Winkel in deren Verlauf und die Zahl der Gegenstände sowie deren Größe variiert je nach Prüfungsstufe. Beim Fährtensuchen ist wichtig, dass der Hund sicher auf der Fährte verbleibt, in gleichmäßigem Tempo mit tiefer Nase sucht und die Winkel nicht abkürzt oder überläuft. Die Gegenstände können vom Hund aufgenommen oder - das wird meistens praktiziert - verwiesen werden. Das Verweisen kann im Sitzen, Stehen oder Liegen erfolgen, muss jedoch gerade und direkt am Gegenstand gezeigt werden. Der Hundeführer folgt seinem Hund im Abstand von 10 Metern. 

 

Das Mindestalter für eine Fährtenhundprüfung (FH) beträgt 20 Monate. Voraussetzung zur Teilnahme an einer FH - Prüfung ist die absolvierte Begleithundeprüfung. Fährtenarbeit kann so gut wie jeder Hund lernen.